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Verhältnis zwischen dem Fürstentum Sealand und den Behörden der Bundesrepublik Deutschland
Über fünfzig Durchsuchungen durch Bundesbehörden in Büros, Banken, Privaträumen sowie in Wohnungen von befreundeten Personen.
Sämtliche Verfahren wurden eingestellt.
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Pressemitteilung vom 11. Dezember 2010
Brandenburgische Justiz [7]
Wiedereintragung der von Amts wegen gelöschten Firma Sealand GmbH & Co KG
Wer hat die politische Führung im Land Brandenburg unter Matthias Platzeck und seine kriminelle Justiz in die Schranken verwiesen?
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Matthias Platzek und seine Justizminister:
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Kurt Schelter (CDU)
bis 08/02
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Barbara Richstein (CDU)
bis 10/04
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Beate Blechinger (CDU)
bis 10/09
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Volkmar Schöneburg
(PDS/Die Linke) ab 11/09
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‹Seilschaften› in und außerhalb der brandenburgischen Behörden wirken zusammen, um Sealand wirtschaftlich zu ruinieren ...
Wir werden alle an diesem Verfahren Beteiligten einerseits wegen Missachtung der diplomatischen Immunität des Premierministers der PRINCIPALITY OF SEALAND (Art. 40, Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen) sowie andererseits alle involvierten Amtsträger wegen Rechtsbeugung anzeigen und dann in Haftung nehmen.
Inzwischen sind Schadenersatzforderungen gegen das Land Brandenburg und den Insolvenzverwalter in zweistelliger Millionenhöhe aufgelaufen.
In der Pressemappe enthaltene Dokumente:
Schre iben des Premierministers der Principality of Sealand an Frau Merkel vom 20.9.2006
Ders: Schreiben an den ‚Zentralrat der Juden in Deutschland’
Eine vermutlich gefälschte Unterschrift von Richter Dr. Thorsten Graeber (Bild links, siehe auch hier) unter den Insolvenzbeschluss vom 30.12.1999
Strafanzeige gegen die beiden als Insolvenzverwalter tätig gewordenen RAe H. Albers und U. Berlitz wegen Untreue, Betruges, Urkundenfälschung und falscher eidesstattlicher Versicherung bei der Staatsanwaltschaft Berlin
Und anderes mehr ...
Der vollständige Text der Presseerklärung als
Text html
als Pdf-Datei
als Pdf-Datei mit allen Dokumenten [Pressemappe, 5 MB]
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Streit mit der BRD über Rechtsfragen
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Sichtvermerke der DDR und der BRD in dem ersten der drei Diplomatenpässe ( 1 | 2) des Premierministers der Principality of Sealand Johannes W. F. Seiger
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Stellungnahme der Regierung der Principality of Sealand zu den diplomatischen Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland:
Warum leugnet die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
– unter Missachtung des Wiener Übereinkommens –
seit 1990 die diplomatischen Kontakte zur
PRINCIPALITY OF SEALAND ?
[ Diese Datei mit allen Dokumenten hier]
Vergleiche das Schreiben des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland an das Außenministerium der PRINCIPALITY OF SEALAND
vom 18. 10. 1976: “ … dankend bestätigt das Auswärtige Amt …”
Dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 sind nahezu alle Staaten dieser Erde beigetreten, so z. B. die USA, England, Israel, und mit Wirkung vom 13. August 1964 auch die Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein internationales Recht, das ins deutsche Recht übernommen wurde und keine willkürlichen Auslegungen oder Änderungen zulässt.
In Artikel 40 regelt das ‘Wiener Übereinkommen’ die diplomatischen Beziehungen auch zwischen Staaten, die sich nicht oder noch nicht diplomatisch anerkannt haben. Es gilt mit gleichen Rechten und Pflichten vor allem für die Diplomaten mit ihren Stäben, die sich auf der Durchreise befinden oder sich anderweitig im Gastland aufhalten. Ausdruck dafür ist der Sichtvermerk im Diplomatenpass.
Pässe von Diplomaten der Principality of Sealand enthalten Sichtvermerke und Diplomatenvisa von über 50 Staaten. Insbesondere weisen die ersten zwei Pässe von Premierminister Seiger entsprechende Eintragungen dieser Staaten auf, wie z. B. Ägypten, BRD, Bulgarien, Deutsches Reich, DDR, Gabun, Gambia, Guinea, Lettland, Litauen, Malawi, Pakistan, Polen, Rumänien, Sao Tomé, Senegal, Slowenien, Syrien, Sultanat Oman, Türkei, Tunesien, Ungarn, Vietnam.
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Mit unserem Schreiben an Bundesaußenminister Westerwelle vom 4. Mai 2010 (Eingangsstempel des AA vom 11. Mai 2010, mit Anlagen) haben wir das Auswärtige Amt einmal mehr auf die vor über 30 Jahren erfolgten ersten diplomatischen Kontakte der Bundesrepublik Deutschland zu der Principality of Sealand hingewiesen. ...
Der Text der Stellungnahme (nur die Stellungnahme)
[ mehr - mit allen Dokumenten hier]
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Frei abrufbare Dokumente:
Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Luckenwalde
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Johannes F. W. Seiger
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Hans-Jürgen Sauerbrey
Gebührenpflichtige Dokumentation:
Mehr darüber unter Hotsstuff!
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zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. August 2007
in der Sache gegen Johannes W.F. Seiger,
Premierminister der Principality of Sealand
Die letzten zwei Jahre waren geprägt von existenziellen Turbulenzen, die die Aktivitäten der Principality of Sealand unfreiwillig auf wenige Kernfelder beschränkt haben und über die wegen ihres öffentlichen Interesses für Deutschland in Kürze ausführlicher zu berichten sein wird.
Das Jahr 2007 war dennoch bisher reich an positiven Ereignissen technischer Art und vor allem staatlichen Aktivitäten und Entwicklungen. Dies ging bis zur Anerkennung der Principality of Sealand und seines Repräsentanten durch den Bundesgerichtshof, wie den nachfolgenden Seiten zu entnehmen ist und sich auch in dem jüngsten Schreiben des Amtsgerichts Lippstadt wiederspiegelt (Ziff. 4.14 der Anlage).
Die jahrzehntelangen Irritationen sind nicht zuletzt auf eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit – einschließlich der Justiz – durch das Auswärtige Amt zurückzuführen (Ziff. 4.2 der o.g. Anlage).
Damit wurde bisher das Bestreben der Principality of Sealand verhindert, dass technische Erbe des Deutschen Reiches, u.a. die Vril-Technologie, ihrem rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Rechtmäßiger Eigentümer ist ein uneingeschränkt souveränes Deutschland. Diese Souveränität verlangt allerdings eine Aufhebung der immer noch geltenden alliierten Vorbehaltsrechte (Ziff. 3 der Anlage). Dies ist nur im Rahmen eines Friedensvertrages mit allen Parteien des zweiten Weltkrieges möglich.
Innerhalb der nächsten drei Jahre sollte dieses Ziel zu erreichen sein, wie ich es auch Bundeskanzlerin Merkel mitgeteilt habe (Ziff. 4.10 der Anlage).
(Johannes W.F. Seiger)
Dokumentation zum BGH-Beschluss vom 03.08.07
zur Souveränität der Principality of Sealand sowie zur
diplomatischen Immunität des Premierministers
Johannes W.F. Seiger
BGH-Gesamt-Dokumentation (52,5 MB)
1. Geleitwort des Premierministers im Oktober 2007
2. Zum BGH-Beschluss 03.08.07 (Gesamter Punkt 2)
2.1. Schlussfolgerung aus dem BGH-Beschluss
2.2. Wortlaut des BGH-Beschlusses
2.3. Stellungnahme des Beschwerdeführers 18.07.07
2.4. Anfrage der BGH-Berichterstatterin 04.07.07
2.5. Antrag des Generalbundesanwaltes 20.06.07
3. Zur Souveränität der BRD (Gesamter Punkt 3)
3.1. Seite 1: Überleitungsvertrag 1990, Artikel 2 Absatz 1
3.2. Seite 2: Überleitungsvertrag 1990, Artikel 7 Absatz 1 und Schlussfolgerung: eingeschränkte Souveränität wegen Rechtsvorbehalte der Alliierten
3.3. Schreiben des Bundesministerium der Justiz vom 29.03.04: Bestätigung, dass beide Absätze in Kraft sind
4. Dokumentation zur Stellungnahme des Beschwerdeführers (Übersicht)
4.1. Bl. 1 – 10: zur Auffindung verschollener Kulturgüter (Bernsteinzimmer) aus der NS-Zeit (30.08.98), Briefwechsel mit G. Glogowski, Niedersächsischer Ministerpräsident
4.2. Bl. 11 – 36: Schreiben an Josef Fischer, Bundesminister des auswärtigen Amtes vom 15.03.05. Betreff: Ihre und Ihres Hauses Sicht zur staatlichen Qualität der Principality of Sealand
Antwort: Frau Dr. S. Wasum-Rainer i.A., Schreiben vom 11.04.05: keine diplomatischen Rechte, keine Unverletzlichkeit der Person
4.3. Bl. 37 – 109: Korrespondenz zwischen dem Kanzleramt der BRD, dem Auswärtigen Amt der BRD, der Botschaft der Föderativen Republik Russland u.a.
4.4. Bl. 110 – 140: M. Platzeck, Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Strafanzeige vom 10.05.07 wegen versuchten Mordes in mittelbarer Täterschaft. Keine Antwort.
4.5. Bl. 141 – 142: Registergericht AG Potsdam: Insolvenzverfahren am 30.12.99,
17.01.00: Löschung der Firma
4.6. Bl. 143 – 145: FG Münster, Beschluss vom 01.12.95 zur Sealand Trade Corporation: „Der Beschluss ist unanfechtbar.“ – Damit ist auch die Existenz der Sealand Trade Corporation unanfechtbar.
4.7. Bl. 146 – 245: Dr. Schaubelt, Vizepräsident des AG Potsdam, Schreiben vom 27.11.05: Insolvenzsache der Sealand Warenhandels- und Vertriebsgesellschaft m.b.H. & Co. KG
4.8. Bl. 246 – 249: Schreiben vom 05.07.07 des FA Luckenwalde: Pfändungs- und Einziehungsverfügung über €822.352,60.
4.9. Bl. 250 – 251: G. Schröder, Bundeskanzler der BRD, Angebot vom 26.04.05, persönlich einen Sealand Generator (Vril-Technologie, Kosmische oder Freie Energie) zu testen. Keine Antwort.
4.10. Bl. 252 – 271: Frau Dr. A. Merkel, Bundeskanzlerin der BRD, Schreiben vom 20.09.06, sich um einen Friedensvertrag – formelle Beendigung des II. Weltkrieges – sichtbar zu bemühen. Testangebot für einen Sealand Generator. Keine Antwort.
4.11. Bl. 272 – 281: Dr. G. Sabathil / Frau D. Jering (Stellvertreterin), Europäische Kommission: Schreiben vom 17.01.07: Inhaftierung trotz diplomatischer Immunität.
H. van Steen, Europäische Kommission, Neue und erneuerbare Energiequellen, Schreiben vom 24.04.07: Vorstellung der Vril-Technologie und Testangebot. Keine Antwort.
4.12. Bl. 282 – 285: Schreiben vom 01.06.07 an die Botschafter der vier Alliierten: Information über das Schreiben an Frau Dr. A. Merkel, Bundeskanzlerin
4.13. Bl. 286: W. Rissmann, Direktor des AG Luckenwalde, Schreiben vom 12.05.99: Rücknahme der Anerkennung der diplomatischen Immunität „Auf Weisung des Präsidenten des Brandenburgischen OLG ...“
Nicht im BGH-Ordner enthalten:
4.14. Schreiben des AG Lippstatt vom 16.10.07 mit erstmals amtlich korrekter Anrede als Folge des BGH-Beschlusses sowie das vorangegangene Schreiben des Premierministers J.W.F. Seiger vom 10.10.07 an das AG Lippstadt
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Die kriminellen Handlungen
der weisungsgebundenen Justiz in Brandenburg
Zitat:
«V. Der tatsächlich handelnde J. W. F. Seiger wird für das hiesige und künftige Verfahren auf Folgendes hingewiesen:
Gerichtsbekannt ist die dortige Rechtsauffassung hinsichtlich der Lage in Deutschland. Insbesondere ist dort bekannt die Beteiligung an der ständigen Negierung der Existenz und Rechtmäßigkeit der verfassten Staats - und Rechtsordnung im Beitrittsgebiet und im übrigen Bundesgebiet einschließlich daraus resultierender Einschüchterungsversuche. Dies geschieht unter weitergehener Verwendung des Begriffs “Principality of Sealand” einschließlich sich daraus ergebender Abwandlungen, Folgerungen usw.
Die Übersendung von Schriftsätzen an das Gericht unter Verwendung des Begriffs “Principality of Sealand” einschließlich aller Folgerungen, Abwandlungen, Bezugnahmen usw. wird künftig als Missachtung und Beleidigung des Gerichts bewertet; dementsprechend werden die Schriftsätze behandelt werden, ggf. zur Rückgägigmachung der Missachtung/Beleidigung an Sie zurückgereicht werden.»

Sealand Trade Corporation - staatseigenes Unternehmen der Principality of Sealand
Die Sealand Trade Corporation wurde durch Zuteilung folgende BRD-Registirungsnummern anerkannt:
USt-Id.: DE 164906133 vom Bundesamt für Finanzen, ferner Umsatzsteuer Nr. 347/5894/0229 vom Finanzamt Rheda/Wiedenbrück
sowie Zoll-Nr. [ZNR]: 3723143 des Hauptzollamtes Bielefeld.
Permanente Rechtsbrüche der Brandenburgischen Justiz – offensichtlich mit System betrieben
Im Dezember 1999 hatte die Regierung des Fürstentums Sealand ( Principality of Sealand ) auf ihren deutschen- und englischsprachigen Weltnetzseiten angekündigt:
« Ausführliche Berichte über das Zusammenspiel der brandenburgischen Justiz und des Insolvenzverwalters werden demnächst hier veröffentlicht.»
Thema: Sealand Trade Corporation Staatseigene Firma der Principality of Sealand, vertreten durch Herrn J.W.F. Seiger.
Warenbestände im Wert von über € 500.000,00 wurden durch die Insolvenzverwalter RAte Herrn Albers und Berlitz, Berlin, rechtswidrig veruntreut.
Die Sealand Trade Corporation hat nichts mit dem Insolvenzverfahren der Sealand GmbH & Co.KG in Trebbin zu tun. (Berichte in Kürze).
a) In dem Beschluss 12 C 71/02 des Amtsgerichtes Luckenwalde vom 22.1.02 – Antragsteller: Sealand Trade Corporation als Staatseigene Firma der Principality of Sealand vertreten durch Johannes W.F. Seiger, Ahrensdorfer Strasse 7, Löwendorf/Trebbin – hat der RiAG Herr Vahldiek folgende Schlußfolgerung gefaßt:
Zitat:
Die Übersendung von Schriftsätzen an das Gericht unter Verwendung des Begriffs «Principality of Sealand» einschließlich aller Folgerungen, Abwandlungen Bezugnahmen usw. wird künftig als Missachtung und Beleidigung des Gerichts bewertet: dementsprechend werden die Schriftsätze behandelt werden; ggf. zur Zurückgängigmachung der Missachtung/Beleidigung an Sie zurückgereicht werden.
Zitat Ende.
Original als pdf nebst Schreiben des AG Luckenwalde an den Generalbevollmächtigen für das Deutsche Reich
Die Würdigung dieser Angelegenheit überlassen wir dem Betrachter.
Hier: Ein kleiner Auszug von Dokumenten (national und international) um die Rechtmäßigkeit der Handelsaktivitäten der Sealand Trade Corporation zu dokumentieren.
Alle hier erwähnten Dokumente als zip-Datei
a) Der Sealand Trade Corporation wurde eine
USt-Id.: DE 164906133 vom Bundesamt für Finanzen erteilt,
ferner eine Umsatzsteuer Nr. 347/5894/0229 vom Finanzamt Rheda/Wiedenbrück
sowie vom Hauptzollamt Bielefeld die Zoll-Nr. [ZNR]: 3723143.
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| Stand: 4. Juli 2010 |
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Wir bitten Sie um Verständnis dafür, daß wir bestimmte Seiten nur gegen Entgelt zugänglich machen.
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